Was sind Legionellen und sind sie gefährlich?
Legionellen sind Feuchtkeime, die sich in Warmwasser-Systemen wohlfühlen. Bei Temperaturen von 25 – 55° C finden Legionellen einen idealen Nährboden. Insbesondere in selten benutzten Warmwasserleitungen (Stichleitungen) können diese vorkommen und sich vermehren.
Das Einatmen von legionellenhaltigem Wasserdampf, z.B. beim Duschen, ist Auslöser von Erkrankungen bis hin zur schweren Lungenentzündung. Besonders Kleinkinder und ältere Menschen sind gefährdet.
Was beinhaltet das Dienstleistungsangebot Ihres Schornsteinfegermeisterbetriebs?
- Wasserprobenahme durch zertifizierte Mitarbeiter
- Analyse durch ein akkreditiertes Labor
- Ergebnisübermittlung an den Auftraggeber
- Informationen zur Prävention
- Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Sorgfältige Dokumentation
Wie oft müssen Vermieter das Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?
Vermieter müssen das Trinkwasser in den Mehrfamilienhäusern regelmäßig kontrollieren lassen.
Großanlage - mind. alle 3 Jahre
- Warmwasserspeicher ist größer als 400 Liter oder
- Das Rohrleitungsvolumen ist größer als 3 Liter vom Boiler bis zur weitentferntesten Abnahmestelle
Kleinanlage - mind. alle 5 Jahre
- Warmwasserspeicher ist kleiner als 400 Liter oder
- Das Rohrleitungsvolumen ist kleiner als 3 Liter vom Boiler bis zur weitentferntesten Abnahmestelle
Ist der Warmwasserspeicher kleiner als 400 Liter, das Rohrleitungsvolumen aber größer als drei Liter bis zur entferntesten Stelle, handelt es sich der Definition nach auch um eine Großanlage.
Wann Vermieter nicht prüfen müssen
Entsprechende Warmwasseranlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen dabei nicht zu jenen kontrollpflichtigen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und unterliegen daher auch nicht der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Was passiert, wenn Legionellen gefunden werden?
Ab einem technischen Maßnahmewert von 100 KbE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml gilt das Trinkwasser als belastet. Wird dieser Wert überschritten sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Bestehen nach der Prüfung noch Pflichten?
Nach jeder Prüfung besteht eine Anzeigepflicht des Ergebnisses beim Gesundheitsamt, sowie eine Informationspflicht gegenüber den Mietern.
Alle Untersuchungsergebnisse müssen dokumentiert, und über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.